1. Anmeldung, Bestätigung

Mit der schriftlichen Anmeldung für eine Reise bietet der Reiseinteressent dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser dem Reiseinteressenten die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Die Anmeldebestätigung erhält der Reiseinteressent unverzüglich nach der Anmeldung. Sie enthält die wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss wird der Reisepreis in voller Höhe fällig. Die Bezahlung erfolgt entweder in Bar oder per Einzugsermächtigung.

3. Leistungen, Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Angebot, die zu der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen wurden. Vor Vertragsabschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Für die Schneesportausrüstung ist der Kursteilnehmer selbst verantwortlich, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wird.

4. Rücktritt durch den Reisenden, Stornogebühr

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei einem Rücktritt des Reisenden verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben kann.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter, Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bis zu zwei Wochen vor Beginn der Reise von dem Vertrag zurücktreten, wenn die im Online-Angebot oder in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle eines solchen Rücktritts werden dem Reisenden bereits geleistete Zahlungen auf den Kurs- bzw. Reisepreis umgehend zurückerstattet.

6. Gewährleistung, Haftung

Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 651 c ff. BGB) und Schadensersatzansprüche zu. Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


Stand: Oktober 2012

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